Gesamtkarte Insel
bis 9. Mai 2025 / ab 13. Oktober 2025
Neues Schloss (mit Führung) + König Ludwig II.-Museum + Augustiner-Chorherrenstift (Museum und Galerien)
11,- Euro regulär · 10,- Euro ermäßigt
Gesamtkarte Insel
während der Sonderausstellung »Könnt Ihr noch? – Kunst und Demokratie«
(10. Mai - 12. Oktober 2025)
Neues Schloss (mit Führung) inklusive Ausstellung »Könnt ihr noch? – Kunst und Demokratie« +
König Ludwig II.- Museum +
Augustiner-Chorherrenstift (Museum und Galerien)
14,- Euro regulär · 13,- Euro ermäßigt
Einzelkarte Augustiner-Chorherrenstift
6,- Euro regulär · 5,- Euro ermäßigt
Einzelkarte König Ludwig II.-Museum
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt
Führung im Inseldom
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt (nicht in der Gesamtkarte enthalten)
Kombiticket "Königsschlösser": 40,- Euro
Das Ticket ist sechs Monate gültig und berechtigt zum einmaligen Besuch der Schlösser Herrenchiemsee, Linderhof und Neuschwanstein.
Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!
Eintrittskarten können Sie online über unseren Ticketshop erwerben. Bitte planen Sie inklusive der Schifffahrt ca. eine Stunde für Ihren Weg zum Neuen Schloss ein.
An den Kassen am Anleger der Herreninsel ist für spontane Besucher täglich eine limitierte Zahl von Tickets erhältlich. Bei großer Nachfrage muss mit entsprechenden Wartezeiten oder ausgebuchten Führungen gerechnet werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, Führungen in den Randzeiten (früher Vormittag / später Nachmittag) zu besuchen.
Hinweise für Besucher mit Online-Ticket:
Sie können direkt zum Einlass gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen.
Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden.
Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.
Reservierungen werden nur für Gruppen ab 15 Personen vorgenommen.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.
Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.
Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.
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