Zum Schutz unserer Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht in unseren Häusern weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Personen ohne entsprechende Maske muss leider der Zutritt verweigert werden; dies gilt auch dann, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.
Hier finden Sie weitere Informationen und FAQ.
Reservierungen werden nur für Gruppen ab 15 Personen vorgenommen. Individualreisende erhalten die Eintrittskarten an den Kassen am Anleger auf der Insel.
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Bei der Schloss- und Gartenverwaltung Herrenchiemsee sind folgende Stellen zu besetzen:
Schlossführer/-innen (m/w/d) als Aushilfen
Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit
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